Pflegebegutachtung: Hilfe vom Antrag bis zum Widerspruch

Pflegegutachten

fallen oft nicht so aus, wie es sich die Versicherten oder die Angehörigen vorgestellt haben. Dafür gibt es viele Gründe. U.a.:

 

1. Falsche Erwartungen:

Pflege im Sinne des Pflegegesetzes ist die unmittelbare Hilfe an Ihrem Körper. Also: Hilfe beim Waschen, bei Toilettengängen, bei der Intimhygiene, beim Essen (nur der Weg des Essens vom Teller in den Mund), beim An- und Ausziehen und bei der Bewegung in der Wohnung.

 

2. Fehler der Gutachter:

Oft schätzt der Gutachter den Pflegebedarf zu niedrig ein oder Angaben der Anwesenden werden nicht in dem Umfang berücksichtigt, wie sie tatsächlich anfallen. Hierbei spielen allerdings viele Begutachtungsvorschriften eine Rolle, die nicht allgemein bekannt sind.

 

3. Unbedachtes Verhalten der Versicherten: 

Aus falsch verstandenem Stolz oder Scham werden Bedürfnisse nicht genannt, die entscheidend für das Gutachtenergebnis sind. Das gilt auch für geistige Einschränkungen.

 

Es ist verständlich, wenn Ihnen Fragen zur Selbstständigkeit beim Waschen, zu Toilettengängen, zu einer möglichen Inkontinenz oder zu geistigen Einschränkungen unangenehm und peinlich sind (Das sind sie auch für den Gutachter!). Aber diese Fragen sind notwendig für die Feststellung des bei Ihnen erforderlichen Pflegeaufwandes! Gerade in diesen Bereichen fällt sehr viel Pflegezeit an. 
 

Eine einzige falsche oder fehlende Angabe kann entscheidend für das Gutachtenergebnis sein!

 

Wichtig ist, das die Pflegenden die Angaben des Versicherten notfalls gegenüber dem Gutachter korrigieren, ev. in einem 4-Augen-Gespräch.